Die Entstehung der Krankenversicherungen

In Deutschland haben sich zwei verschiedene Arten von Krankenversicherungen etabliert, die Gesetzliche Krankenversicherung oft als GKV abgekürzt und die Private Krankenversicherung bzw. PKV. Der grundsätzliche Unterschied zwischen beiden ist die Beitragsfinanzierung. Bei der PKV wird der Beitrag zwischen dem Versicherungsnehmern und der Versicherungsgesellschaft individuell kalkuliert und ist, unabhängig vom Einkommen, risikoabhängig. Bei der GKV wird dagegen der Beitrag auf Basis überwiegend staatlich festgelegter Leistungen festgelegt und ist, unabhängig vom Risiko, einkommensabhängig. Die GKV ist ein Solidarsystem. Sie wurde aus dem Bereich der Sozialversicherungen als erste Leistung ausgegliedert, um so die Arbeiterschaft für den Staat zu gewinnen. Vorfahren der Sozialversicherungen waren die Versorgungssysteme der Zünfte und der Gilden des Bergbaus. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts entstanden daraus staatliche Systeme, eben die Sozialversicherungen. Damit war das Deutsche Kaiserreich weltweit auch Vorreiter im Aufbau der staatlichen Sozialsysteme.

Das erste Gesetz zur Krankenversicherung von Arbeitern wurde im Mai 1883 verabschiedet, im Juni 1884 verkündet und trat schließlich am 1. Dezember 1884 in Kraft. Die Beiträge wurden lohnabhängig erhoben, da auch die Leistungen zu zwei Drittel lohnabhängig waren. Allerdings stieg danach der Anteil der lohnunabhängigen Leistungen beständig an. Die Beträge wurden zu einem Drittel von den Arbeitgebern finanziert. Im Jahre 1911 wurde durch das Versicherungsgesetz für Angestellte die Mitgliederbasis der staatlichen Krankenversicherung ausgeweitet. Da von Anfang an bestimmte Bevölkerungsschichten von dieser Versicherung ausgeschlossen waren, gründeten sie auf privatwirtschaftlicher Basis ähnliche Einrichtungen.

Die ersten, die sich auf diese Weise privat versicherten waren Beamte, Geistliche und Lehrer. Ab dem Jahre 1901 waren diese privaten Krankenversicherungsgesellschaften dann dem Aufsichtsamt für die Privatversicherung unterstellt. 1906 erkannte schließlich auch der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag die große Bedeutung einer solchen Unterstützungskasse im Krankheitsfalle und gründete Kranken-Unterstützungskassen. Im Laufe der Zeit wurden immer mehr Versicherungsunternehmen auch im Bereich der PKV aktiv. Seit 1949 besteht die PKV in der Bundesrepublik Deutschland, seit 1970 wird ihr eine dauerhafte Koexistenz zur GKV gewährleistet. Seit dem wurden mehrfach Reformen der Krankenversicherungen durchgeführt, die letzte Stufe der letzen Gesundheitsreform trat mit Beginn des Jahres 2009 in Kraft. Seitdem sind alle Bundesbürger krankenversicherungspflichtig und haben die Qual der Wahl. Ein GKV PKV Vergleich hilft, die richtige Versicherung zu finden.

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Geschrieben von findur am März 6th, 2009 mit no comments.
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