Der PKV Basistarif ist rechtens!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage von fünf Versicherern gegen die Beschlüsse der Gesundheitsreform abgewiesen. Damit ist die vom Bundesgesundheitsministerium unter Federführung Ulla Schmidts verabschiedete Gesundheitsreform weiterhin in Kraft und rechtens. Geklagt hatten namenhafte Versicherer, wie die Allianz , Victoria oder die Axa, sowie drei privat Versicherte, dass die Beschlüsse der Gesundheitsreform, wie die Einführungspflicht eines Basistarifs, oder die Verlängerung der Sperrfrist für einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gegen das Recht auf Unternehmensfreiheit verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Klage nicht. Zwar sei die Einführung des Basistarifs durchaus eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit, jedoch überwiegt das Recht der Menschen auf eine bezahlbar bleibende private Krankenversicherung, so die Begründung des Urteilsspruchs am Mittwoch, den 10.06.2009. So ist es für die private Krankenversicherung zukünftig nicht mehr möglich, Versicherte auf Grund von Krankheit, oder zu hohen Belastungen für die Versicherung vom Versicherungsschutz auszuschließen. Hinzu kommt noch ein weitere Änderung. Die Sperrfrist für einen Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung lag für Angestellte bisher bei einem Jahr. Durch das Gesetzeswerk der Gesundheitsreform wird diese Sperrfrist in Zukunft auf drei Jahre angehoben. Angestellte die mindestens ein Jahr lang 48.600€ brutto/jährlich verdient haben, hatten bisher die Wahl, ob sie weiterhin gesetzlich versichert sein wollen, und somit das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenkassen stärken, oder in eine private Krankenversicherung wechseln wollen und deren individuellen Vorteile nutzen wollen. Zukünftig müssen Wechsel willige mindestens drei Jahre diese Voraussetzungen erfüllen. Dies hat vor allem Auswirkungen auf jüngere Versicherte. So war es vor allem in der Vergangenheit üblich, das junge Akademiker und Absolventen auf Grund günstiger Beitragssätze kurz nach dem Studium in die private Krankenversicherung wechselten. Dies ist zukünftig nicht mehr möglich. Weitere Informationen zur privaten Krankenversicherung und den Wechselmodalitäten finden sie auf dem Portal von Private-Krankenversicherung.de. Außerdem haben sie hier mit einem kostenlosen PKV Onlinevergleich (PKV Tarifrechner) die Möglichkeit, die Angebote, Leistungen und Tarife von über 40 privaten Krankenversicherern miteinander zu vergleichen und das passende Angebot zu finden. Ein Besuch lohnt sich. Damit sie auch zukünftig gut versichert sind.

Autor: jenny - Website besuchen

Geschrieben von jenny am November 14th, 2009 mit no comments.
Lies mehr Beiträge über Versicherungen.

Related articles

Keine Kommentare

Noch sind keine Kommentare zum Beitrag verfügbar.

Hinterlasse einen Kommentar...

Hier hast du die Möglichkeit:

You have to be identified to write a comment.