Pflicht oder nicht – die Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gehört zu den Gewerbeversicherungen. Sie ist ein Sonderfall der Berufs-Haftpflichtversicherung und ist für einige Berufsstände Pflicht.
Damit das Vermögen von Klient oder Mandant geschützt ist, hat die Versicherungswirtschaft die Vermögensschadenhaftpflicht entwickelt. Dieses Produkt ist immer dann zu empfehlen, wenn fremde Vermögensinteressen wahrgenommen werden. Das tun zum Beispiel Finanzdienstleister, Versicherungs- und Steuerberater.
In einigen Branchen gehört es zur Berufserlaubnis, eine Vermögensschadenhaftpflicht vorzuweisen. Hat man diese Police nicht abgeschlossen, darf man nicht praktizieren. Folgende Berufsstände brauchen daher die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Notare. Seit der neuen EU Vermittler Richtilinie (auch VVR für Versicherungsvermittlerrichtlinie) darf die IHK auch Versicherungsvermittlern und Finanzdienstleistern keine Berufserlaubnis erteilen, wenn diese keine entsprechende Berufshaftpflicht vorlegen können.
Die Police ist jedoch nicht nur für diese Berufe gedacht. Tatsächlich sollte jeder, der in seiner beruflichen Tätigkeit begutachtet, berät, richtet, beurkundet oder aber kaufmännisch verwaltet, diese Versicherung für sich prüfen.
Die Berufshaftpflichtversicherung hingegen sichert alle anderen beruflichen Tätigkeiten ab, bei denen nur die Absicherung von Sachschäden und Personenschäden, aber nicht von Vermögensschäden in Frage kommt. Dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Ingenieure, Architekten und Dolmetscher. Reine Vermögensschäden können nur über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw. die D&O-Versicherung (Manager-Haftpflichtversicherung) abgesichert werden. Für die IT-Branche gibt es eine eigen Hafptlichtversicherung. Weil den Bedürfnissen dieser Unternehmen weder die Betriebs-, noch die Berufshaftpflichtversicherung nachkommt, hat die Versicherungswirtschaft die IT-Haftpflichtverscherung entwickelt.
Im Unterschied zur Berufshaftpflichtversicherung (auch Professional Liability genannt), welche die Risiken aus der beruflichen Tätigkeit absichert, deckt die Betriebshaftpflichtversicherung (General Liability) Schadensersatzansprüche aus der unternehmerischen Tätigkeit des Unternehmens heraus (geschützt sind auch die Mitarbeiter während der Arbeit). Daher wird die Berufshaftpflicht auch die Betriebshaftpflicht des Freiberuflers genannt.
Wer eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen will, der sollte unbedingt auch auf Schutz bei eventuellen Spätschäden achten. Denn häufig werden Vermögensschäden erst spät sichtbar, sodass die Haftpflichtverbindlichkeit besteht, wenn der Versicherungsschutz gar nicht mehr besteht. Mit dem Verstoßprinzip ist der Versicherer dazu verpflichtet, auch noch nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses bei Schadenersatzansprüchen in Leistung zu gehen, wenn der Verstoß noch im Versicherungszeitraum stattgefunden hat. Das liegt daran, dass die Leistung an den Zeitpunkt des Verstoßes und nicht an den der Anspruchsstellung geknüpft ist.
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Autorendaten:
Robert Jacobi, info@finance-store.de
Autor: financest - Website besuchen
Written by financest on Dezember 9th, 2009 with no comments.
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