Dezember 29th, 2008

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Fremdsprachenkenntnisse bei einem Bildungsurlaub im Ausland verbessern

Eine Sprachreise ist ideal geeignet, um seine Fremdsprachenkenntnisse schnell und effizient zu verbessern, denn nirgends lässt sich eine neue Sprache besser und erfolgreicher erlernen als in dem Land, in dem sie gesprochen wird.

Die in vielen deutschen Bundesländern anerkannte Weiterbildungsform der Bildungsfreistellung ermöglicht es, die für den beruflichen Alltag erforderlichen Sprachkenntnisse nicht nur in der Region bei einem Kurs oder Seminar aufzufrischen, sondern bietet auch die Gelegenheit, dies an einer Sprachschule im Ausland zu tun. Viele Unternehmen fördern die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter aktiv und genehmigen gerne die entsprechenden Anträge auf Bildungsurlaub, die es dem Arbeitnehmer ermöglicht, sich zum Zwecke der Weiterbildung von seiner regulären Tätigkeit freistellen zu lassen.

Bereits in den 70er Jahren haben die ersten deutschen Bundesländer entsprechende Gesetzestexte erlassen und im Laufe der Zeit haben sich, abgesehen von den vier Ländern Bayern, Thüringen, Sachsen und Baden-Württemberg, alle Bundesländer entschieden, derartige Regelungen in Kraft zu setzen.

Das Recht auf Bildungsurlaub sieht vor, dass maximal 5 Tage bezahlter Urlaub pro Kalenderjahr vom Arbeitnehmer für Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden dürfen, wobei der Anspruch von zwei aufeinanderfolgenden Jahren aufsummiert werden kann.

Viele Sprachschulen in Italien, Spanien, England oder auch Frankreich bieten mittlerweile Kurse an, die in verschiedenen deutschen Bundesländern als Bildungsurlaub anerkannt sind. Hierbei ist es in den meisten deutschen Ländern erforderlich, dass der Sprachkurs zumindest an fünf aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet und die tägliche Zahl von sechs Unterrichtsstunden nicht unterschritten wird.

Da bei der Beantragung einer Bildungsfreistellung Fristen einzuhalten sind, ist es ratsam, sich rechtzeitig mit wesentlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen, etwa dem Kursort, der Wahl der Sprachschule und dem zu besuchenden Kurs, denn die Freistellung kann nur gewährt werden, wenn der Arbeitgeber zeitgerecht über die Weiterbildungsmaßnahme informiert wurde und die Kursanmeldung fristgerecht bei der Sprachschule eintrifft.

In der heutigen, konstant in Veränderung befindlichen Berufswelt nimmt die Fortbildung jedenfalls einen immer höheren Stellenwert ein, und die Inanspruchnahme eines Bildungsurlaubes zum Besuch eines Sprachkurses im Ausland stellt jedenfalls eine ausgezeichnete Möglichkeit dar, um den persönlichen beruflichen Erfolg sicherzustellen.

Autor: giovannipo - Website besuchen

Written by giovannipo on Dezember 29th, 2008 with no comments.
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